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Staatlich geförderte Zukunftsvorsorgen
Persönliche Voraussetzungen

 

Personen, die in Österreich unbeschränkt einkommensteuerpflichtig sind und keine gesetzliche Alterspension beziehen, können eine prämienbegünstigte Zukunftsvorsorge in Anspruch nehmen.
Erfolgt innerhalb eines Kalenderjahres ein Wechsel von der unbeschränkten Steuerpflicht in eine beschränkte Steuerpflicht, steht für dieses Kalenderjahr letztmals die Prämie zu. Für die anschließenden Kalenderjahre ruht der Vertrag; eine Nachversteuerung ist nicht vorzunehmen.

Die Förderung steht dem Steuerpflichtigen letztmalig für jenes Kalenderjahr zu, für das erstmalig die gesetzliche Alterspension bezogen wird.

Wie beim Bausparen und bei der prämienbegünstigten Pensionsvorsorge gemäß § 108a EStG 1988 ist lediglich die unbeschränkte Einkommensteuerpflicht Voraussetzung für die Begünstigung.

 

 

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