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Staatlich geförderte Zukunftsvorsorgen
Prämie | Prämien
Erstattung der Prämie
Die pauschale Erstattung erfolgt durch den Rechtsträger, bei dem die Abgabenerklärung abgegeben wurde.
Die erstattete Prämie ist zwingend der Zukunftsvorsorgeeinrichtung zuzuführen. Die Kapitalgarantie hat auch die Prämiengutschrift zu umfassen.
Dieser Rechtsträger fordert den auf Grund der vorgelegten Abgabenerklärungen zu erstattenden Steuerbetrag einmal jährlich (bis Ende Februar des Folgejahres) bei der Finanzlandesdirektion für Wien, Niederösterreich und Burgenland an.
Eine einmalige Korrekturmeldung hat bis zum 30. Juni des Folgejahres zu erfolgen.
Werden beantragte Prämienerstattungen durch die Finanzlandesdirektion für Wien, Niederösterreich und Burgenland gekürzt, hat dies die Finanzlandesdirektion dem Rechtsträger durch eine Rückmeldung mitzuteilen.
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