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Staatlich geförderte Zukunftsvorsorgen
Pauschale Förderung
Die Erstattung der Prämie erfolgt mit einem Pauschbetrag,
der sich nach einem Prozentsatz der im jeweiligen Kalenderjahr geleisteten Beiträge bemisst.
Der Prozentsatz beträgt 5,5% (dies entspricht dem Arbeitnehmerabsetzbetrag von 54 € auf Grund des Budgetbegleitgesetzes 2001) zuzüglich des jeweils gültigen Prozentsatzes für die Bausparprämie des betreffenden Kalenderjahres.
Beiträge zu einer Zukunftsvorsorgeeinrichtung können nicht als Sonderausgaben abgezogen werden.
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