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Staatlich geförderte Zukunftsvorsorgen
Gesetzliche Alterspension
Unter gesetzliche Alterspension ist eine Pension zu verstehen, deren Anspruch auf Grund eigener Beitragsleistungen zu einer gesetzlichen Pensionsversicherung erworben wurde.
Dazu zählen unter anderem Ruhegenüsse von:
öffentlich-rechtlichen Bediensteten,
ausländische Pensionsansprüche bei Grenzgängern,
Pensionsantritt auf Grund langer Versicherungsdauer.
Nicht hingegen:
Invaliditätspensionen,
Berufsunfähigkeitspensionen,
Witwenpensionen und Waisenpensionen.
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