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Allgemeine Informationen: BRItISCHE LEBENSVERSICHERUNG
(Private Pensionsvorsorge)
Britische Lebensversicherungen , die auf dem deutschen Markt von einigen britischen Versicherern angeboten werden, enthalten Elemente der klassischen und der fondsgebundenen Lebensversicherung.
Die Tätigkeit dieser Gesellschaften ist bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) angemeldet, ihre Überwachung erfolgt aber überwiegend durch die Versicherungsaufsicht im Heimatland. Für die Kundenbeziehungen in Deutschland gilt deutsches Recht, z. B. das Versicherungsvertragsgesetz (VVG), der Gerichtsstand ist Deutschland und die BaFin nimmt Kundenbeschwerden entgegen.
Für die Tarifkalkulation ist allerdings die Aufsichtsbehörde des Heimatlandes zuständig. Dies hat zur Folge, dass britische Versicherer keinen Rechnungszins garantieren, bis zu 100 % der Kapitalanlage in Aktienanteilen halten können und mit niedrigen Rückkaufswerten auf Grund möglicher Kursschwankungen kalkulieren.
Diese Punkte haben in der Vergangenheit zu höheren Renditen geführt. Die britischen Versicherer legen den garantierten Jahreszins jährlich neu fest und zahlen bei Vertragsende einen Schlussbonus gemäß den tatsächlich erzielten Überschüssen. Einmal zugesagte Jahreszinsen können nicht rückgängig gemacht werden. Hier liegt ein Vorteil gegenüber der deutschen fondsgebundenen Lebensversicherung , denn eine einmal erreichte Performance kann nicht wieder verloren werden.
In Deutschland kontrolliert die Aufsichtsbehörde (BaFin) in erster Linie die Einhaltung der im VAG festgelegten Anlagevorschriften. Anders die in Großbritannien zuständige Financial Services Authority (FSA), die sich um die finanzielle Stabilität der Gesellschaften kümmert. Sie überprüft die Erfüllbarkeit von Prognoserechnungen und Garantiezusagen ebenso wie den Vertrieb der Produkte mit den entsprechenden Verkaufsunterlagen. Unabhängige, von der FSA benannte Aktuare haben in den Gesellschaften wichtige Aufsichts- und Sicherheitsfunktionen, indem sie die Anlage- und Reservepolitik kontrollieren. Das britische Aufsichtssystem wurde von der EU bereits im Jahre 1992 als Vorbild für eine europäische Versicherungsaufsicht vorgeschlagen.
Beiträge zu britischen Lebensversicherungen können im Gegensatz zu Beiträgen zu fondsgebundenen Lebensversicherungen als Sonderausgaben von der Steuer abgesetzt werden.
Ungeklärt ist zurzeit noch die Einlagensicherung. Nur noch in Großbritannien ausgestellte Policen sollen nach Ansicht der Behörden in die britische Insolvenzsicherung einbezogen werden, dies verstößt jedoch gegen die EU-Richtlinie über die Sanierung und Liquidation von Versicherungsunternehmen vom 19.03.2001, nach der Versicherungsnehmer aus allen Ländern gleich behandelt werden müssen. Theoretisch besteht die Möglichkeit, dass im Falle einer Insolvenz die Policen durch die Auffanggesellschaft " Protektor " weiter geführt werden, bislang sind die Gesellschaften, die in Deutschland tätig sind, aber noch nicht Mitglied bei Protektor.
Gründe für die Entscheidung für eine Englische Lebensversicherung sind in der Regel die hohen Vergangenheitsrenditen die diese Versicherer erzielt haben.
Lebensversicherung
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Britische Lebensversicherung
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Kapitalanlage |
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Aktienanteil: max. 30 %
Immobilien: Weitgehende Freiheit bei der Kapitalanlage |
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Aktienanteil: ca. 70-80 %
max. 20 % Grundlage : § 54a VAG |
| Bilanzierung |
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Grundsätzlich Niederstwertprinzip Ausnahme: § 341b HGB
Stille Reserven können gebildet werden, dienen durch Zuführung und Auflösung dazu, die Überschüsse gleichmäßig zu halten. |
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Bilanzierung der Kapitalanlagen zu Marktwerten
Stille Reserven können nicht gebildet werden. Besondere Glättungsverfahren |
| Garantien |
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| Garantierte Rückkaufswerte, die einen Garantiezins von 3,25 % zu Grunde legen. |
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Keine Garantieverzinsung, keine garantierten Rückkaufswerte Sondermodelle mit geringem Garantiezins für den deutschen Markt. |
| Überschussbeteiligungen |
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| Laufende Überschussbeteiligung hat Vorrang vor Schlussgewinn. |
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Garantierter geringer Jahresbonus der jährlich neu bestimmt wird
relativ hoher Schlussbonus |
| Aufsicht |
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Aufsichtsbehörde: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
Ziel: Einhaltung der Anlagevorschriften des VAG |
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Aufsichtsbehörde: Financial Services Authority (FSA)
Ziel: Kontrolle der finanziellen Stabilität der Gesellschaften, Erfüllbarkeit der Zusagen |
| Renditen (in der Vergangenheit) |
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| bei den besten deutschen Anbietern ca. 6% |
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bei den besten englischen Anbietern 12-14 % (auf engl. Pfund-Basis) |
Schließung der Rentenlücke
– aber wie?
Eine private Altersvorsorge ist notwendig,
welche Möglichkeiten gibt es aber:
Lösungen:
- die britische Rentenversicherung
- die fondsgebundene Rentenversicherung
- die deutsche Rentenversicherung
Die Llebensversicherung unterscheidet
sich von der Rentenversicherung dadurch, dass hierbei zusätzlich
ein Todesfallschutz vorhanden ist.
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