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BERUFSUNFÄHIGKEITSVERSICHERUNG

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Allgemeine Informationen: Berufsunfähigkeitsversicherung

Die staatliche Versorgung bei Berufsunfähigkeit

Viele Arbeitnehmer erhalten im Falle einer Berufsunfähigkeit keinerlei gesetzlichen Versicherungsschutz.
Besonderes Augenmerk sollten Selbstständige, Gewerbetreibende, Berufseinsteiger und Familienväter dieser Versicherung beimessen.

Allgemein eignet sich der Abschluß einer Berufsunfähigkeitsversicherung für folgende Personen oder Personenkreise:
Berufseinsteiger / Hochschulabsolventen
Arbeiter und Angestellte
Selbständige / Unternehmer
Handwerker
Freiberuflich Tätige / Gewerbetreibende
Beamte

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Österreich Aktuell!

Zu Jahresbeginn waren an die 400.000 Menschen in Österreich berufsunfähig:
Berufsunfähig ist, wer durch Krankheit oder Unfall mindestens 6 Monate lang um mehr als 50 Prozent reduziert arbeitsfähig ist. Die häufigsten Ursachen waren Erkrankungen von Wirbelsäule, Gelenken und  Herz-Kreislauf-Sytem sowie Nervenleiden.

Meist gesellen sich zu den gesundheitlichen auch noch finanzielle Probleme. Es gibt zwar eine staatliche Berufsunfähigkeitspension oder Invalidenrente, aber die reicht unter Umständen nicht aus.

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Ursachen für gesetzliche Berufs -/ Erwerbsunfähigkeitsrenten

Entgegen einer häufigen Annahme sind nicht Unfälle, sondern "normale" Erkrankungen die häufigste Ursache einer Berufsunfähigkeit, Erwerbsunfähigkeit oder Invalidität.

- Rücken, Gelenke 27 Prozent
- Herz, Kreislauf 20 Prozent
- Psychische Erkrankungen 19 Prozent
- Krebs 12 Prozent
- Stoffwechsel, Verdauung 5 Prozent
- Sonstige 17 Prozent

Ursachen der Berufsunfähigkeit

 

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Absicherung vor Berufsunfähigkeit – aber wie?

In jedem Fall empfiehlt es sich also sich zusätzlich privat vor den finanziellen Folgen einer Berufsunfähigkeit zu schützen!

Die Höhe der versicherten Rente und die Laufzeit der Versicherung wird individuell am Bedarf des Kunden festgelegt. In der Regel wird hier Versicherungsdauer, Beitragszahlungsdauer und Leistungsdauer bis Endalter 60- 65 gewählt.
Eine BU Versicherung ist sinnvoll als Zusatz zu einer Lebensversicherung bzw. Pensions-Vorsorge, oder auch als eigenständige Lösung.

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Leistung bei Berufsunfähigkeit

Wird der Versicherte während der Dauer der Versicherung mindesten 50% berufsunfähig, so wird die vereinbarte Rente gezahlt.
Eine Berufsunfähigkeit liegt vor wenn der Versicherte infolge Krankheit, Körperverletzung oder Krätfeverfalls (ärztlich nachzuweisen), voraussichtlich dauerhaft unfähig ist, seinen Beruf oder eine andere vergleichbare Tätigkeit auszuüben, die aufgrund seiner Ausbildung und Erfahrung ausgeübt werden kann und gleichzeitig seiner bisherigen Lebensstellung entspricht.

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Keine Leistung der Berufsunfähigkeitsversicherung

Keine Leistungen werden u.a. erbracht wenn die Berufsunfähigkeit verursacht ist:
- durch absichtliche Herbeiführung von Krankheit oder Kräfteverfall,
- absichtliche Selbstverletzung oder versuchte Selbsttötung,
- durch vorsätzliche Ausführung oder strafbare Handlungen oder Vergehen,
- durch innere Unruhen, (wenn der Versicherte auf seiten der Unruhestifter teilgenommen hat),
- unmittelbar oder mittelbar durch Kriegsereignisse.

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Versicherungsmöglichkeiten

- Selbständige Berufsunfähigkeits-Versicherung
- Berufsunfähigkeits-Versicherung mit Trägerversicherung
- Risikoversicherung oder Lebensversicherung

 



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