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Allgemeine
Informationen:
Berufsunfähigkeitsversicherung
Die staatliche Versorgung bei Berufsunfähigkeit
Viele Arbeitnehmer
erhalten im Falle einer Berufsunfähigkeit keinerlei gesetzlichen
Versicherungsschutz.
Besonderes Augenmerk sollten Selbstständige, Gewerbetreibende, Berufseinsteiger und Familienväter dieser Versicherung beimessen.
Allgemein eignet sich der Abschluß einer Berufsunfähigkeitsversicherung
für folgende Personen oder Personenkreise:
Berufseinsteiger / Hochschulabsolventen
Arbeiter und Angestellte
Selbständige / Unternehmer
Handwerker
Freiberuflich Tätige / Gewerbetreibende
Beamte
Österreich Aktuell!
Zu Jahresbeginn waren an die 400.000 Menschen in Österreich berufsunfähig:
Berufsunfähig ist, wer durch
Krankheit oder Unfall mindestens 6 Monate lang um mehr als 50 Prozent reduziert arbeitsfähig ist. Die häufigsten Ursachen waren Erkrankungen von Wirbelsäule, Gelenken und Herz-Kreislauf-Sytem sowie Nervenleiden.
Meist gesellen sich zu den gesundheitlichen auch noch finanzielle Probleme. Es gibt zwar eine staatliche Berufsunfähigkeitspension oder Invalidenrente, aber die reicht unter Umständen nicht aus.
Ursachen
für gesetzliche Berufs
-/ Erwerbsunfähigkeitsrenten
Entgegen einer häufigen Annahme sind nicht Unfälle,
sondern "normale" Erkrankungen die häufigste
Ursache einer Berufsunfähigkeit, Erwerbsunfähigkeit oder Invalidität.
- Rücken, Gelenke 27 Prozent
- Herz, Kreislauf 20 Prozent
- Psychische Erkrankungen 19 Prozent
- Krebs 12 Prozent
- Stoffwechsel, Verdauung 5 Prozent
- Sonstige 17 Prozent
Absicherung vor Berufsunfähigkeit –
aber wie?
In jedem Fall empfiehlt es sich also sich
zusätzlich privat vor den finanziellen Folgen einer Berufsunfähigkeit
zu schützen!
Die Höhe der versicherten Rente und die Laufzeit der
Versicherung wird individuell am Bedarf des Kunden festgelegt.
In der Regel wird hier Versicherungsdauer, Beitragszahlungsdauer
und Leistungsdauer bis Endalter 60- 65 gewählt.
Eine BU Versicherung ist sinnvoll als Zusatz zu einer Lebensversicherung bzw. Pensions-Vorsorge, oder auch als eigenständige Lösung.
Leistung
bei Berufsunfähigkeit
Wird der Versicherte während der Dauer der Versicherung mindesten 50% berufsunfähig, so wird die vereinbarte Rente gezahlt.
Eine Berufsunfähigkeit liegt vor
wenn der Versicherte infolge
Krankheit,
Körperverletzung oder Krätfeverfalls (ärztlich nachzuweisen), voraussichtlich dauerhaft unfähig ist, seinen Beruf oder eine andere vergleichbare Tätigkeit auszuüben, die aufgrund seiner Ausbildung und Erfahrung ausgeübt werden kann und gleichzeitig seiner bisherigen Lebensstellung entspricht.
Keine Leistung der Berufsunfähigkeitsversicherung
Keine Leistungen werden u.a. erbracht wenn die Berufsunfähigkeit verursacht ist:
- durch absichtliche Herbeiführung von Krankheit oder Kräfteverfall,
- absichtliche Selbstverletzung oder versuchte Selbsttötung,
- durch vorsätzliche Ausführung oder strafbare Handlungen oder Vergehen,
- durch innere Unruhen, (wenn der Versicherte auf seiten der Unruhestifter teilgenommen hat),
- unmittelbar oder mittelbar durch Kriegsereignisse.
Versicherungsmöglichkeiten
- Selbständige Berufsunfähigkeits-Versicherung
- Berufsunfähigkeits-Versicherung mit Trägerversicherung
- Risikoversicherung oder Lebensversicherung
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