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HAUSHALTSVERSICHERUNG
WOHNINHALT-VERSICHERUNG

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Versicherungen für Haushalt und Wohninhalt

Die Haushaltsversicherung setzt sich aus zwei verschiedenen Versicherungen zusammen.
Zum einen eine Sachversicherung (durch diese wird der Wohnungsinhalt bzw. der Hausrat abgedeckt) und zum anderen eine private Haftpflichtversicherung (für den Versicherungsnehmer sowie dessen Familienangehörige, die im selben Haushalt leben.)

Was ist versicherbar?

Der Wohnungsinhalt lässt sich etwa so umreissen:
Alle Gegenstände der Einrichtung, egal ob zum Gebrauch oder Verbrauch.

z.B.: Fenster, Türen, Beleuchtung, Schalter, Einrichtungsgegenstände, TV-, DVD-, Hifi-Geräte, Bücher, Zeitschriften, Schallplatten, CDs, DVDs, etc.

Nicht versichert sind i.d.R.: Autos, Motorräder und Boote, etc..

 

Grundsätzliches!

Führen sie generell Aufzeichnungen Ihres Inventars bzw. heben sie ihre Rechnungen gut auf und fertigen sie ggf. auch Fotos an.
Für Kunstgegenstände, wertvolle Instrumente, Gemälde etc. führen sie eine Inventarliste als Beilage zum Antrag. Bewahren sie diese Listen in jedem fall gesondert von den Wertsachen auf.

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Welche Gefahren können versichert werden?


Feuer Versicherungsschutz
- bei Schäden in folge von Brand, Blitzschlag, Explosion und Flugzeugabsturz, Überspannung durch Blitz muss evtl extra aufbenommen werden.

Sturmschäden Versicherungsschutz
- bei Schäden in folge von Unwetter, Sturm, Hagel, Steinschlag und Erdrutsch verursacht werden.

Leitungswasser Versicherungsschutz
- bei Schäden durch Austreten von Wasser aus Zuleitungs- oder Ableitungsrohren

Glasbruch Versicherungsschutz
- bei Schäden an der Gebäudeverglasung, Fenstern, Wandspiegeln sowie an Möbel- und Bilderverglasung, Aquarium, etc.

entstehen. Als Glas gelten alle Flachgläser (auch Kunststoffverglasungen) bis 5 m2. Auch Glastüren und einfache Spiegelflächen gehören zum Versicherungsumfang. Nicht aber

Dies sind nur einige Beispiele, denn von Gesellschaft zu Gesellschaft gibt es deutliche Unterschiede.

 

Haftpflichtversicherung

Die Privathaftpflichtversicherung greift bei Schadenersatzansprüchen, die an den Versicherten in seiner Eigenschaft als Privatperson gestellt werden.
Diese Schadenersatzansprüche können sich im Verlauf täglichen Lebens ergeben.


 

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