Es gibt viele Gründe für eine private Unfallvorsorge:
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Erhalt der finanziellen und sozialen Unabhängigkeit
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Existenzsicherung
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Erhaltung des Lebensstandard
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Familienvorsorge
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Zukunftssicherung
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Finanzierung von Aus- und Weiterbildungschancen
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Schutz bei folgenden Unfällen
Arbeitsunfall
Gemeint sind Unfälle, die sich im örtlichen, zeitlichen und ursächlichen Zusammenhang mit der Beschäftigung (Beruf) ereignen.
Der versicherte Erwerbstätige ist auf bestimmten Wegen ebenfalls geschützt:
zwischen Wohnung und Arbeitsplatz,
zwischen Wohnung/ Arbeitsplatz und Arzt/Ambulatorium,
Weg zwischen Kindergarten/Kindertagesstätte,
Schule zur oder von der Arbeitsstätte.
Auch bei Fahrgemeinschaften besteht dieser Schutz.
Berufskrankheit
Als Berufskrankheiten gelten die im ASVG aufgelisteten Krankheiten, wenn sie durch die berufliche Tätigkeit hervorgerufen wurden (beispielsweise Erkrankungen durch chemische Stoffe, wie Blei, Quecksilber; physikalische Einwirkungen, wie Lärm, Erschütterungen, etc.).
Versehrtenrente
Ein Anspruch auf Versehrtenrente besteht i.d.R., wenn die Erwerbsfähigkeit des Versicherten durch die Folgen des Arbeitsunfalles oder der Berufskrankheit (über eine Frist von drei Monaten nach Eintritt des Versicherungsfalles hinaus) um mindestens 20% (Stand 2006) vermindert ist.
Schüler und Studenten erhalten eine Versehrtenrente erst ab einer 50%igen Erwerbsminderung.
Die Höhe der Versehrtenrente ergibt sich aus dem festgestellten Grad der Erwerbsminderung und der Bemessungsgrundlage.
Hinterbliebenenrente
Hat der Arbeitsunfall oder die Berufskrankheit den Tod des Versicherten zur Folge, wird die Witwen(r)pension sowie die Waisenrente gewährt.
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