Bezeichnet das Alter, das der Versicherungsnehmer nach normalem Vertragsende erreicht hat.
Bei einer Lebensversicherung beispielsweise liegt es zwischen 60 und 65 Jahren.
Es bezeichnet aber auch, das Alter mit dem bestimmte Versicherungen zugeteilt bzw ausgezahlt werden.
Mit diesem Alter und der Leistung endet meist auch der Versicherungsschutz und die Beitragszahlung.