Eine Versicherungsgesellschaft kann es sich vorbehalten, einen Antrag auf Versicherung abzulehnen.
Bei der Lebensversicherung sind beispielsweise die am Meisten dafür genannten Gründe ein „unversicherbares“ Risiko (das kann z.B. bei einem Stuntmen vorliegen) und die fehlende Versicherungsfähigkeit.
Eine Ablehnung muss nicht definiert vom Versicherer begründet werden.