Ein Versicherungsvertragsrücktritt hat die Auflösung des Vertrages zur folge. Vorraussetzung hierfür ist, dass beide Vertragsparteien (also Versicherungsnehmern und Versicherer) sich gegenseitig bis Vertragsende ihre Bedingungen erfüllen. So ist der Versicherungsnehmer z.B. dazu verpflichtet, die Beiträge bis zum Ende des laufenden Versicherungsjahres zu zahlen. Der Versicherte hat Recht auf die dann gegebenenfalls fällige Auszahlung des Rückkaufwertes. Ist ein Rücktritt vertraglich oder gesetzlich geregelt, so kann er auch in Anspruch genommen werden.