Berufsunfähigkeit definiert sich wie folgt:
Unter der Berufsunfähigkeit versteht man eine ärztlich bestätigte, dauernde Beeinträchtigung der Berufsausübung durch Krankheit, Unfall oder Invalidität.
Berufsunfähig sind dabei Versicherte, deren Erwerbsfähigkeit wegen Krankheit oder Behinderung im Vergleich zur Erwerbsfähigkeit von körperlich, geistig und seelisch gesunden Versicherten mit ähnlicher Ausbildung und gleichwertigen Kenntnissen und Fähigkeiten auf weniger als sechs Stunden am Tag gesunken ist. Der Kreis der Tätigkeiten, nach denen die Erwerbsfähigkeit von Versicherten zu beurteilen ist, umfasst alle Tätigkeiten, die ihren Kräften und Fähigkeiten entsprechen und ihnen unter Berücksichtigung der Dauer und des Umfangs ihrer Ausbildung sowie ihres bisherigen Berufs und der besonderen Anforderungen ihrer bisherigen Berufstätigkeit zugemutet werden können (§ 240 Abs. 2 SGB VI).
Berufsunfähigkeit muss in der Regel durch ein medizinisches Gutachten nachgewiesen werden.
Der Versicherungsfall tritt im allgemeinen bei mindestens 50% Berufsunfähigkeit ein.
Eine gesetzliche Rente wegen Berufsunfähigkeit bekommt nur noch der Berufsunfähige der vor dem 2.1.1961 geboren ist und zwar in Form der teilweisen Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit (§ 240 Abs. 1 SGB VI).
Hier ist also für viele Versicherte eine Versorgungslücke entstanden. Um diese Versorgungslücke zu schließen, kann eine private Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen werden. Dem Versicherten stehen dabei zwei Versicherungsmodelle zur Auswahl:
1. Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung als selbständige Versicherung. Die selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherung empfiehlt sich für diejenigen, die bereits über eine ausreichende Alters- und Hinterbliebenenversorgung verfügen und die ein regelmäßiges monatliches Einkommen absichern möchten.
2. Eine Berufsunfähigkeitszusatzversicherung in Ergänzung zu einer Risiko-, einer Kapitallebens- oder einer privaten Rentenversicherung. Im Falle der Berufsunfähigkeit muss der Versicherte keine weiteren Beiträge für die Haupt- und die Zusatzversicherung zahlen und erhält - wenn vereinbart - eine monatliche Rente.
Um den Versicherungsschutz im Falle einer Berufsunfähigkeit möglichst umfassend zu gestalten, empfiehlt es sich dringend, Expertenrat einzuholen, um so die am besten geeignete Variente im Bereich der Berufsunfähigkeitsversicherungen zu ermitteln.