Im Versicherungsvertrag wird ein Bezugsberechtiger eingesetzt.
Es handelt sich hierbei also um die Person oder die Personen, die im Leistungsfall begünstigt werden (z.B. die im Erlebensfall oder Todesfall das Bezugsrecht auf das per Versicherungsleistung definierte Geld haben).
Bei Lebensversicherungen werden meist die Hinterbliebenen als zusätzliche Bezugsberechtigte eingetragen.
Bei Arbeitslosenversicherung, Berufsunfähigkeitsversicherung oder Unfallversicherung ist dagegen die versicherte Person meist der Empfänger der Leistung.
Oft sind Versicherungsnehmer und versicherte Person identisch, doch kann es sich auch um verschiedene Personen handeln.
Im Unterschied zum Versicherungsnehmer ist die bezugsberechtigte Person diejenige, deren Leben versichert ist. Ihr Gesundheitszustand bei Antragstellung beziehungsweise ihre Krankheiten sind für das Unternehmen relevant. Stirbt die versicherte Person oder erlebt sie das reguläre Vertragsende, wird die Versicherungsleistung fällig.
Die Problematik Versicherungsnehmer und versicherte Person (bzw. bezugsberechtigte Person) sollten Sie bei Vertragsabschluss genauestens prüfen und erklären lassen, damit es im Leistungsfall kein "böses Erwachen" gibt.