Bei der privaten Krankenversicherung (PKV) können sich Arbeitnehmer und Angestellte versichern, deren Einkommen über der Versicherungspflichtgrenze liegt. Seit 2003 unterscheidet sich dieser Wert von der Beitragsbemessungsgrenze. Beamte, Selbständige und Freiberufler sind unabhängig von der Einkommenshöhe von der Krankenversicherungspflicht befreit und können zwischen PKV und gesetzlicher Krankenversicherung (GKV) frei wählen. Das gilt nicht für freiberuflich tätige Künstler und Journalisten, die über die Künstlersozialkasse wie Arbeitnehmer bis zur Versicherungspflichtgrenze in der GKV versichert sind.
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