Änderungen 2006 Lebensversicherung und Lebenspolizzen 2006
Die Finanzmarktaufsicht (FMA) hat der deutlich gesunkenen Anleihe-Renditen den maximal zulässigen Garantiezins für Verträge, die in der Lebensversicherung ab Jänner 2006 abgeschlossen werden, bisher 2,75 % auf 2,25 % gesenkt.
Für Sie als Versicherungsnehmer ergibt sich durch die Senkung des Garantiesatzes bei vergleichbaren Anlageerträgen aber praktisch keine Änderung.
Der Versicherungsnehmer profitiert ja außer der garantierten Leistung vorallem von der Gewinnbeteiligung.
Die Berechnung des Garantiezinses orientiert sich an der Sekundärmarktrendite (SMR) der jeweils letzten zehn Jahre, vermindert um eine Sicherheitsmarge von 40 %. Der daraus resultierende Wert lag bereits im Zeitraum 1995 bis 2004 bei 2,77 %und ist wegen des niedrigen Zinsniveaus heuer weiter zurückgegangen.
Ab 1. Jänner 2006 müssen alle Versicherer bei der privaten Rentenversicherung mit den neuen Sterbetafeln kalkulieren.
Die steigende Lebenserwartung hat höhere Prämien zurfolge bzw. niedrigere Pensionsleistungen bei gleich hoher Prämie.
Zum Tragen kommen die neuen Sterbetafeln bei allen Rentenversicherungen, die bereits zum Vertragsabschluss eine Rentenauszahlung fixieren. Bei allen Optionsrenten (bei bestimmten fondsgebundenen Rentenversicherungen und bei Garantieprodukten) spielt die Änderung keine Rolle, da Sterbetafeln herangezogen werden, die bei Vertragsende gelten.
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