In der Regel bedarf es zur Errichtung eines Bauwerkes der Baugenehmigung, deren Erlangung der Bauantrag dient. Die Einzelheiten regelt die einschlägige Bauordnung des jeweiligen Bundeslandes.
Bauantragsformulare werden von vielen Behörden (Landratsämter, Gemeinden, und Stadtverwaltungen) zum Download bereitgestellt.
Im Normalfall ist für das Erstellen eines Bauantrags ein vorlageberechtigter Entwurfsverfasser (z. B. Architekt) erforderlich, der die Pläne, die Antragsformulare und die sonstigen Unterlagen mit unterschreibt. Die Unterlagen bestehen z.B. aus:
Lageplan
Bauzeichnungen
Entwässerungspläne
Statische Berechnungen
Baubeschreibungen
Berechnung des umbauten Wohnraumes
Berechnung der Wohn- und Nutzflächen
Der Antrag ist vom Bauherren und vom Architekten zu unterschreiben.