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Kreditzinsen

Zins ist das Entgelt für ein leihweise über einen bestimmten Zeitraum zur Nutzung überlassenes Sach- oder Finanzgut (Geld), das der Leiher (Schuldner) seinem Leihgeber (Gläubiger) zahlt.

Rechtliche Grundlage dazu ist das Darlehen.
Die Höhe des Zinses bestimmt sich in einer Marktwirtschaft nach Angebot von und Nachfrage nach Darlehen. Je nach Art des Sach- oder Finanzgutes unterscheidet man Pachtzins (Grundstücke), Mietzins (Wohn- und Geschäftsräume), Kreditzins (Geldkapital).

Die Funktionen des Zinses sind Entgelt für geliehene oder gemietete Sachen oder Geld als Darlehen bzw. Kredit, Absicherung des Rückgabe- oder Rückzahlungsrisikos (Risikoprämie) oder Pauschalierung von Schadenersatz (Verzugszins).

Wird der Zins in Prozent angegeben, so spricht man von Zinssatz bzw. Zinsfuß. In der Umgangssprache wird der Begriff Zins in Bezug auf Geld meist in der Mehrzahl, also als Zinsen, verwendet.

Zinseszins ist die Mitverzinsung desjenigen Zinses, der auf die Schuld aufgeschlagen wird. Als Zinsstruktur bezeichnet man die Abhängigkeit des Zinssatzes von der Dauer einer Geldanlage.



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