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BAUSPARDARLEHEN | BAUSPARKREDIT

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Bauspardarlehen | Bausparkredite
Was ist das?

Der Grundgedanke eines Bauspardarlehens ist dem des Bausparvertrages sehr ähnlich. Durch gemeinsamer Einlage vieler Sparer in einem Topf. Dadurch haben einige die Möglichkeit einen günstigen Kredit zum Schaffen eines Eigenheimes (o. ä.) zu bekommen. Die sogenannte 30 zu 70 sollte dem Hausbau zugrunde liegen, d.h. die Finanzierung soll möglichst über 30% Eigenkapitel und 70% Darlehen getätigt werden. Allerdings ist dies meist die Wunschvorstellung und weicht von der Realität ab. So hat sich bei den Bausparkassen mittlerweile eine Obergrenze für das Darlehen bewährt. Im Zuge der Masse an gestellten Darlehen kann der Bauwillige mittlerweile auch mit einer Wartezeit rechnen. Diese hängt vom Vorhandensein der Geldmittel ab.
Um diese Wartezeit zu überbrücken, gibt es den sogenannten Zwischenkredit. Dies sind per Definition Kredite, die bis zur Verfügbarkeit eines bereits zugesagten langfristigen Kredites gewährt werden und laufen. Bei diesem Kredit geht es also darum, die Übergangszeit bis zum Vorhandensein des eigentlichen Bauspardarlehens zu überbrücken.
Eine Absicherung des Bauspardarlehens findet oft über eine Lebensversicherung statt. Hier soll die Versicherungssumme i.d.R. die Hälfte des Darlehens darstellen.

 

Eigenmittel sind also nach wie vor wichtig, wenn es um die Vergabe eines Bauspardarlehens geht. Diese sollten am effektiven Bausparvertrag vorhanden sein.
Ein Bauspardarlehen ist ein Tilgungsdarlehen. Bei einem Tilgungsdarlehen (Darlehen mit linearer Tilgung) wird mit dem Darlehensnehmer über eine feste Laufzeit eine gleichbleibende (lineare) Tilgungsleistung vereinbart. Die Leistungsrate setzt sich zu den jeweils vereinbarten Terminen dann aus dieser linearen Rate und den jeweils auf die Restschuld errechneten Zinsen zusammen, die zumeist gesondert belastet werden, sodass durch abnehmende Zinsen wegen der Verringerung der Restschuld sinkende Leistungsraten entstehen. Die lineare Tilgungsrate ergibt sich durch Division der Schuldsumme durch die Anzahl der Tilgungsvorgänge.

Der Zinssatz solch eines Darlehens hängt von der künftigen Entwicklung der Bausparprämie und der Zinsen ab. Es gibt derzeit aber auch Staffelverträge von Bausparkassen, die auf die ersten Jahre des Kredites zugreifen. Hier wird bei einem niedrigen Zinssatz begonnen und mit der Zeit gestaffelt angehoben. Man kann sich auf eine laufende - die gängige Variante ist monatlich - Rückzahlung einstellen.

Normalerweise wird dieses Darlehen grundbücherlich abgesichert, d.h. es wird durch ein Pfandrecht im Grundbuch besichert. Eine Ausnahme findet sich bei einer Darlehenshöhe von max. bis 22.000 €. Hier ist eine solche Sicherheit nicht notwendig.

Ein Bürge ist normalerweise für solch ein Darlehen nicht notwendig. In speziellen Fällen - beispielsweise bei Karenz oder in der Ausbildung - ist er von Nöten, meist dann, wenn das Einkommen des Darlehennehmers niedrig ist. Der Bürge würde im Fall des Zahlungsunfähigkeit es Darlehnnehmers einspringen und die Rückzahlung übernehmen.

 

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