Was ist mit der Leistung der Pensionskasse im Fall des Todes des Versicherten?
Natürlich nicht! Die eingezahlten Beiträge werden bei Tod vor dem Rentengebinn an die Hinterbliebenen in Form einer Hinterbliebenenrente ausgezahlt. Dies kann stattfinden, wenn eine Beitragsrückgewähr vereinbart wurde.
In diesem Zusammenhang zählen Ehegatte (Ehegattin), Kinder (nach § 32 Abs. 3 und 4 EStG), eingetragene Lebenspartner oder Lebensgefährte als versorgungsberechtigte Person. Dies kann auch ein früherer Ehegatte sein.