Was ist eine Grundfähigkeitsversicherung?
Bei der Grundfähigkeitsversicherung handelt es sich um eine Versicherung aus dem Zweig der Risikoversicherungen. Hier werden die Grundfähigkeiten, wie das Sehen, das Hören, das Sprechen, das Gehen, das Sitzen, stehen usw. abgesichert.
Der Leistungsbereich kann hier genau eingegrenzt werden und somit wird auch definiert versichert.
Im Fall des Eintrittes des Verlustes verschiedener Fähigkeiten aus dem versicherten Bereich haftet die Versicherung mit einer monatlichen Rente.
Der Versicherer zahlt auch bei der Möglichkeit, wenn bestimmte Grundfähigkeiten Beeinträchtigung bedeuten, der Versicherte aber trotzdem noch arbeitsfähig ist.
Grob gesagt, kann man die versicherten Grundfähigkeiten in 2 Bereiche aufteilen. Hier stuft man nach der Wichtigkeit der Fähigkeit ab:
Der erste Bereich umfasst:
Sich orientieren
Sehen
Hände gebrauchen
Sprechen
Im 2. Bereich befinden sich die Fähigkeiten:
Hören
Greifen
Treppen steigen
Sitzen
Tragen
Gehen
Auto fahren
Stehen
Knien oder Bücken
Arme bewegen
Heben
Leistungen aus dieser Versicherung werden fällig, wenn beispielsweise 1 Fähigkeit aus dem ersten Bereich nicht mehr gegeben ist oder aus dem zweiten Bereich mindestens 3 Fähigkeiten nicht mehr auszuführen sind. Näheren Aufschluss zu Angaben der einzelnen Versicherungen kann der Versicherer selbst geben.