Wann wird bei der Grundfähigkeitsversicherung geleistet?
Ein Anspruch auf Versicherungsleistungen entsteht, wenn jemand - nach ärztlicher Beurteilung - mindestens 12 Monate lang ununterbrochen nicht fähig war oder nicht fähig sein wird, eine der Grundfähigkeiten der Stufe A oder drei der unter Stufe B genannten Fähigkeiten auszuüben. Die versicherte Rente wird bis zum vereinbarten Endalter oder bis zum Tod gezahlt.
Die Rente wird ebenfalls gezahlt, wenn der Versicherte entsprechend den Bedingungen der Pflegeversicherung Leistungen der Pflegestufe II oder III erhält. Die Grundfähigkeitsversicherung hat im Gegensatz zur Erwerbsunfähigkeitsversicherung eine ganz klare Leistungsdefinition und zeichnet sich durch günstige Beiträge aus. Versichert werden können Rentenzahlungen bis 18 000 Euro im Jahr, unabhängig vom Einkommen. Ansonsten ist die jährlich zu versichernde Grundfähigkeitsrente auf 60 Prozent des jährlichen Einkommens beschränkt. Die Grundfähigkeitsversicherung ist für nicht Erwerbstätige oder als Ersatz für eine Pflegerentenversicherung überlegenswert.