Wie ist das mit der Steuer? Kann ich eine Risikolebensversicherung steuerlich ansetzen?
§10 EStG besagt, dass die Beiträge zur Risikolebensversicherung als Sonderausgaben absetzbar sind. Hierbei sind als Rahmen die Höchstbeträge gesetzt.
Kommt es zum Versicherungsfall, wird also die vereinbarte Leistung der Versicherung abgerufen:
Wird bei Tod des Versicherten - an die eingetragene, bezugsberechtigte Person (auch der bezugsberechtigte Versicherungsnehmer) ausgezahlt - , so sind die Leistungen aus der Risikolebensversicherung nicht steuerpflichtig.
Steuerpflichtig innerhalb der Erbschaftssteuer wird die Versicherungssumme, wenn jemand anderes als der bezugsberechtigte Versicherungsnehmer als Leistungsempfänger eingesetzt wird.
Dann ist die Todesfallsumme zu versteuern, denn hier wird der Betrag vererbt.