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GESTALTUNG DES BEZUGSRECHTS – WAS IST HIER ZU BEACHTEN?

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Gestaltung des Bezugsrechts – was ist hier zu beachten?

Gestaltung des Bezugsrechts – was ist hier zu beachten?
Um spätere Zweifel in Bezug auf die begünstigte Person auszuschließen ist es äußerst wichtig, dass der Bezugsberechtigte exakt angegeben wird. Andernfalls kann eine Verzögerung der Auszahlung der Versicherungssumme die Folge sein. Benötigt wird hier die Anschrift, das Geburtsdatum und der Geburtsname.

Als unpraktikabel hat es sich erwiesen, den Terminus testamentarischer Erbe oder gesetzlicher Erbe zu benutzen. Erbe oder die Erben reichen hier als Angabe vollauf. Der Bezugsberechtigte mit Testament oder Erbschein kann dann ohne Verzögerung mit der Auszahlung rechnen.

Wie dem auch sei, pauschale Angaben – wie Kind, Ehefrau, oder Erbe sollten dennoch vermieden werden. Es stehen hier bei Leistungsfall ausgiebige Recherchen im Fordergrund. Sollte keine Klärung zustande kommen, muss beim Nachlassgericht ein Erbschein beantragt werden.

Bei der Möglichkeit des Erlebensfalles – das ist vom Versicherungstyp abhängig - ist der Versicherungsnehmer natürlich der Empfänger. Hier sollte in der Erklärung auch zweifelsfrei Versicherungsnehmer eingetragen sein – das beugt Zweifeln vor.

Im Fall des Todes gibt es zwei Möglichkeiten – den Einzelvertrag (hierbei hätte jeder der Partner einen selbständigen Vertrag) und die verbundene Risikolebensversicherung (beide Partner laufen über einen Vertrag). Sind zwei Personen versichert, so ist meist der überlebenden Partner bezugsberechtigt. Bei einer verbundenen Versicherung, kann das Bezugsrecht frei gestaltet werden.



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