Unterscheiden sich Finanzdienstleister und Ausschließlichkeitsvermittler?
Wo liegen die Unterschiede und welche Vorteile habe Ich dadurch?
Antwort:
Versicherungsvertreter oder Ausschließlichkeitsvermittler
Sogenannte Ausschließlichkeitsvertreter, dürfen als Handelsvertreter, oder auch Angestellte, nur die Produkte ihrer Gesellschaft (Konzern, Unternehmen) verkaufen.
(Ein Allinazvertreter wird Ihnen niemals eine Versicherung der Canadlife anbieten.)
Laut Arbeitsvertrag haben sie die Interessen ihrer Gesellschaft zu vertreten und in deren Sinne zu handeln. Auftraggeber und Weisungsbefugter ist der Versicherer. Vertreter einer einzigen Gesellschaft haben viele Namen, z.B.
Generalagenten, Hauptvertreter, Bezirkskommissare, Direktionsbeauftragte, Versicherungsfachmann/-frau, Bezirksleiter usw.
Die Banken drängen seit ein paar Jahren verstärkt auf den Versicherungsmarkt und haben Kooperationen, feste Verträge mit bestimmten Versicherungsgesellschaften geschlossen, oder sind sogar an diesen beteiligt.
Das hat zur Folge, dass Banken zu 99% ebenfalls „Ausschließlichkeitsrepräsentanten“ einer Gesellschaft, Versicherungskonzerns oder der eigenen Tochtergesellschaft (Banken haben oft entsprechende Konzernbeteiligungen wodurch sich die einseitige Ausrichtung erklärt).
Von Banken können Sie in der Regel keine von Gesellschaften unabhängige Beratung erwarten. Wenige Ausnahmen bilden konzernunabhängige Banken.
Makler, Finanzdienstleister
Gestzlich vorgeschriebene Bezeichnung für diesen Berufsstand ist:
Assekuranzmakler oder Versicherungsmakler.
Makler sind nicht an ein Versicherungsunternehmen gebunden, sondern beraten und vermitteln als Berater des Kunden unabhängig und ungezwungen.
Der Kunde ist der Auftraggeber des Maklers, für diesen Sachverhalt gibt es klare gesetzliche Bestimmungen.
Im Versicherungsgbereich sieht das so aus:
- kaufmännisch und technisch vorgebildeter, selbständiger Vollkaufmann, der für Versicherungssuchende die Vermittlung von Verträgen übernimmt.
- Ein Versicherungsmakler kann nicht gleichzeitig Versicherungsvertreter sein.
- Für die einem Unternehmen (Versicherer) nach freiem Ermessen zugeführten Geschäfte erhält der Makler von diesem eine Vermittlergebühr (Courtage).
- Trotzdem steht er in keinem Abhängigkeitsverhältnis zum Versicherer.
In der Regel sind Makler selbstständig oder arbeiten für einen Finanzdienstleister, der obengenannte Vorgaben erfüllt und sollten im Interesse des Kunden handeln und nicht nach Provisionshöhe (unterschiedlich je nach Gesellschaft) nur bestimmte Gesellschaften anbieten..
Im Folgenden (siehe Tipp) finden Sie einen Link, über den Sie kostenlos und unverbindlich eine persönliche Beratung anfordern können.
Selbstverständlich handelt es sich um Spezialisten, die neutral und unbefangen Vergleichsangebote erstellen können.