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ICH HABE VON ÜBERSCHUSSANTEILEN GEHöRT. WIE WERDEN DIESE VERWANDT?

FAQ

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Betriebliche Pensionsvorsorge im Vergleich


I
Ich habe von Überschussanteilen gehört. Wie werden diese Verwandt?

Ich habe von Überschussanteilen gehört. Wie werden diese Verwandt?
Die Überschussanteile, die vor dem Rentenbeginn erwirtschaftet werden, können als Rentenzuwachs oder aber als Ansammlung verzinslicher Investmentfonds Verwendung finden. Dies kann individuell entschieden werden.

Als Rentenzuwachs wird eine zur normalen Rente hinzukommende lebenslange Rente bezeichnet, die durch den jährlichen Überschussanteil gezahlt wird. Ausbezahlt wird diese dann zusammen mit der garantierten Rente. Für den Rentenzuwachs gelten auch die Bestimmungen über eine Mindestlaufzeit, die über die Rentenversicherung vereinbart wurde.

Wird der jährliche Überschussanteil verzinslich aufgehäuft, so spricht man von einer verzinslichen Ansammlung. Das daraus entstandene Guthaben wird per Rechnungszins verzinst und zusätzlich geht jährlich ein fixer Ansammlungsüberschussanteil in % an jede Versicherung. Dieser entsteht durch das verzinslich erwirtschaftete Guthaben vom Vorjahr.

Der Überschussanteil, der jährlich fällig wird, kann zum Kauf von Investmentfonds verwandt werden. Der erste Börsentag ist hier der Bewertungstag für den Kurs des folgenden Versicherungsjahres.

Nach dem Rentenbeginn werden die jährlichen Überschussanteile zur Erhöhung der laufenden Renten verwandt – also als Rentenzuwachs. Dies gilt dann, wenn vertraglich vereinbart.



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