Hat der Arbeitgeber die Pflicht, alle Arbeitnehmer mit der Pensionskasse zu versorgen?
Hier muss man unterscheiden: Bei der Entgeltumwandlung sind alle Arbeitnehmer mit der Pensionskasse versorgt, auch geringfügig Beschäftigte. Diese haben einen Rechtsanspruch darauf.
Dem gegenüber steht die Arbeitgeberfinanzierte Versorgung: Hier ist nicht jeder Arbeitnehmer inkludiert. Ein willkürlicher Ausschluss ist hierbei allerdings unzulässig. Kriterien wie Dienststellung oder Länge der Beschäftigung sind hier aber schon ausschlaggebend für die Art und Höhe der Versorgung.