Fallen bei Leistungen aus der Pensionskasse Sozialversicherungsbeiträge an?
Ja, dies ist der Fall; denn nach § 229 SGB V sind Leistungen aus der Pensionskasse Versorgungsbezüge, die aus einem Arbeitsverhältnis stammen, für die der volle allgemeine Beitragssatz zur Kranken- und Pflegeversicherung zu gezahlt werden muss.
Bei der Kapitalabfindung gilt ein Einhundertzwanzigstel der Leistung als monatlicher Zahlbetrag der Versorgungsbezüge, längstens jedoch für einhundertzwanzig Monate.