Erhalte ich als Arbeitnehmer einen Nachweis oder eine Bescheinigung zum Versicherungsvertrag?
Den erhalten sie natürlich! Sie erhalten sowohl eine jährliche Mitteilung über den erwirtschafteten Überschuss (für die Höhe der garantierten Leistungen), als auch eine Versicherungsbescheinigung. Diese erhält jeder versicherte Arbeitnehmer nach Abschluss des Vertrages zwischen Pensionskasse und dem Arbeitgeber.