Der Anspruch auf die Alterskinderrente – wie lange ist dieser?
Sie haben die Möglichkeit, die Kinderaltersrente bis zum vollendeten 18. Lebensjahr zu erhalten. Eine Verlängerung kann dann stattfinden, wenn eine Invalidität von mindestens 2/3 bei zusätzlicher Invaliditätsversicherung, oder einer Fortführung durch eine anschließende Ausbildung (hier wird eine Bestätigung durch die Arbeitsstelle gefordert) vorliegt. Dann ist das Höchstalter 25 Jahre.